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Migration nach Uri – Arbeiten und leben im Kanton

Daetwyler Fachkraefte

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Arbeiten und leben in Uri – mit klaren Prozessen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen

Für einen erfolgreichen Start in Uri ist eine gute Orientierung entscheidend. Wer aus dem Ausland hier leben und arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung und oft zusätzlich eine Arbeitsbewilligung. Der Kanton Uri unterstützt Fachkräfte, Unternehmen und Selbstständig Erwerbende mit klaren Prozessen und persönlicher Beratung. Das Arbeitsamt prüft zuerst die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Anschliessend erfolgt die migrationsrechtliche Beurteilung. Bei positivem Ergebnis beider Prüfungen kann eine Bewilligung erteilt werden.

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Selbstständige Erwerbstätigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige

Für Angehörige aus EU- oder EFTA-Staaten gelten in der Schweiz erleichterte Bedingungen für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Dazu zählen folgende Länder (alphabetische Reihenfolge):

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

EU/EFTA-Staatsangehörige, die zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, erhalten eine erstmalige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, sofern sie bereits bei der Gesuchseinreichung den Nachweis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erbringen können.

Voraus gesetzt wird insbesondere

  • Nachweis einer echten und nachhaltigen selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Führung des Unternehmens auf eigene Rechnung und eigenes Risiko (finanzielle Selbstständigkeit)

 

Mögliche Nachweise

  • Businessplan mit Beschreibung des Angebots und der Marktchancen
  • Aufträge, Kundenbeziehungen oder Absichtserklärungen
  • Umsatzprognosen, Buchhaltung bzw. Finanzplanung
  • Handelsregistereintrag (falls erforderlich)
  • Nachweise zu Geschäftsräumlichkeiten, Versicherungen und weiteren betrieblichen Grundlagen

 

Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Personen aus EU/EFTA-Staaten in Uri ist ein formelles Bewilligungsverfahren vorgesehen. Die Schritte im Überblick:

  • Das Gesuch wird beim kantonalen Migrationsamt eingereicht.
  • In der Regel wird ein Ausweis B EU/EFTA mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
  • Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Existenz gesichert ist.

Für vorübergehende Erwerbstätigkeiten von bis zu 90 Tagen pro Jahr ist für selbstständig erwerbende Personen aus EU/EFTA-Staaten keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Es besteht lediglich eine Meldepflicht, die mindestens 8 Tage vor Beginn der Tätigkeit erfüllt werden muss.

Kontakte

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Amt für Arbeit und Migration
Abteilung Migration
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Evelin Walker

Projektleiterin Standortförderung

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Dominic Gisler

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