Migration
Migration nach Uri – Arbeiten und leben im Kanton
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Arbeiten und leben in Uri – mit klaren Prozessen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
Für einen erfolgreichen Start in Uri ist eine gute Orientierung entscheidend. Wer aus dem Ausland hier leben und arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung und oft zusätzlich eine Arbeitsbewilligung. Der Kanton Uri unterstützt Fachkräfte, Unternehmen und Selbstständig Erwerbende mit klaren Prozessen und persönlicher Beratung. Das Arbeitsamt prüft zuerst die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Anschliessend erfolgt die migrationsrechtliche Beurteilung. Bei positivem Ergebnis beider Prüfungen kann eine Bewilligung erteilt werden.
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Selbstständige Erwerbstätigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige
Für Angehörige aus EU- oder EFTA-Staaten gelten in der Schweiz erleichterte Bedingungen für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Dazu zählen folgende Länder (alphabetische Reihenfolge):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
EU/EFTA-Staatsangehörige können in Uri eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, sofern sie nachweisen, dass ihre Tätigkeit real, tragfähig und auf Dauer ausgerichtet ist. Für die Erteilung der Bewilligung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise eingereicht werden:
Voraussetzungen
- Nachweis einer echten und nachhaltigen selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Geschäft wird auf eigene Rechnung und eigenes Risiko geführt
Mögliche Nachweise
- Businessplan mit Beschreibung des Angebots und der Marktchancen
- Aufträge, Kundenbeziehungen oder Absichtserklärungen
- Umsatzprognosen, Buchhaltung bzw. Finanzplanung
- Handelsregistereintrag (falls erforderlich)
- Nachweise zu Geschäftsräumlichkeiten, Versicherungen und weiteren betrieblichen Grundlagen
Für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Personen aus EU/EFTA-Staaten in Uri ist ein formelles Bewilligungsverfahren vorgesehen. Die Schritte im Überblick:
- Das Gesuch wird bei der Gemeinde oder beim kantonalen Migrationsamt eingereicht.
- In der Regel wird ein Ausweis B EU/EFTA mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt.
- Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Existenz gesichert ist.
Für vorübergehende Erwerbstätigkeiten von bis zu 90 Tagen pro Jahr ist für selbstständig erwerbende Personen aus EU/EFTA-Staaten keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Es besteht lediglich eine Meldepflicht, die mindestens 8 Tage vor Beginn der Tätigkeit erfüllt werden muss.
Kontakte
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Abteilung Migration
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Evelin Walker
Projektleiterin Standortförderung
Dominic Gisler
Projektleiter Standortförderung