Migration
Migration nach Uri – Arbeiten und leben im Kanton
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Arbeiten und leben in Uri – mit klaren Prozessen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
Für einen erfolgreichen Start in Uri ist eine gute Orientierung entscheidend. Wer aus dem Ausland hier leben und arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung und oft zusätzlich eine Arbeitsbewilligung. Der Kanton Uri unterstützt Fachkräfte, Unternehmen und Selbstständig Erwerbende mit klaren Prozessen und persönlicher Beratung. Das Arbeitsamt prüft zuerst die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Anschliessend erfolgt die migrationsrechtliche Beurteilung. Bei positivem Ergebnis beider Prüfungen kann eine Bewilligung erteilt werden.
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Arbeitnehmende Drittstaaten
Diese Informationen richten sich an Staatsangehörige aus Drittstaaten ausserhalb EU und EFTA, die im Kanton Uri eine Anstellung bei einem Unternehmen antreten möchten. Die Aufnahme einer Beschäftigung setzt eine formelle Bewilligung voraus, deren Voraussetzungen individuell geprüft werden.
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Schweizer Arbeitsmarkt setzt ein gesamtwirtschaftliches Interesse voraus, wobei insbesondere die Arbeitsmarktsituation, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Integrationsfähigkeit zu berücksichtigen sind. Das Bewilligungsgesuch ist zwingend vom Arbeitgeber einzureichen; auf Gesuche von Arbeitnehmenden kann nicht eingetreten werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Art. 20–25 AIG müssen erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich Kontingenten, Inländervorrang und Stellenmeldepflicht. Zudem müssen die orts‑ und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten und belegt werden. Aufenthaltsbewilligungen werden in der Regel nur an qualifizierte Arbeitskräfte erteilt, und es muss eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein.
Arbeitgeber muss nachweisen:
- Es wurde kein geeigneter Inländer oder EU/EFTA-Bewerber gefunden
- Die Stelle wurde auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ausgeschrieben
- Lohn- und Arbeitsbedingungen entsprechen den branchenüblichen Standards
Arbeitgeber muss einreichen:
- Gesuch B1
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Aktueller heimatlicher Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie Arbeitsvertrag (datiert und beidseitig unterzeichnet)
- Begründung durch den Arbeitgeber für den Bedarf der ausländischen Arbeitskraft
- Nachweis Rekrutierungsbemühungen in der Schweiz und EU/EFTA
- Ausschreibung der Stelle beim RAV (www.job-room.ch)und unter EURES
- Datierte Stelleninserate aus Print- oder Online-Medien
- Bewerberliste mit detaillierten Angaben (Nationalität, Ausbildung/Qualifikation, Da tum der Bewerbung und Ablehnungsgrund)
- Tabellarischer Lebenslauf (CV)
- Qualifikationsnachweis wie Diplome und Arbeitszeugnisse
- Nachweis Sprachkompetenzen, sofern vorhanden
- Kopie des Mietvertrags oder des Kaufvertrags bei Wohneigentum
- Vollmacht (Bei Vertretung durch Drittperson)
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hochqualifizierter Drittstaatenangehöriger im Angestelltenverhältnis erfolgt über ein formelles Gesuchsverfahren beim Amt für Arbeit und Migration Uri. Es werden sowohl die arbeitsmarktlichen als auch die migrationsrechtlichen Aspekte geprüft. Nur bei positivem Ergebnis beider Prüfungen kann eine Bewilligung erteilt werden.
Bewilligungstyp:
- Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung für längerfristige Anstellungen
- Kurzaufenthalt (L-Bewilligung): je nach Fall und Vertragsdauer
Für Drittstaatenangehörige besteht kein automatischer Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Auch bei erfüllten Kriterien kann die Erteilung abgelehnt werden. Bewilligungen werden in der Regel nur Personen mit besonderem beruflichem oder wirtschaftlichem Potenzial erteilt.
Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten gibt es keine Vereinfachung – jede Tätigkeit ist bewilligungspflichtig. Der Nachzug von Familienangehörigen ist eingeschränkt möglich, beispielsweise bei gesicherter Integration und ausreichendem Einkommen.
Kontakte
Kontaktieren Sie uns
Amt für Arbeit und Migration
Abteilung Migration
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Evelin Walker
Projektleiterin Standortförderung
Dominic Gisler
Projektleiter Standortförderung