Migration
Migration nach Uri – Arbeiten und leben im Kanton
Migration
Arbeiten und leben in Uri – mit klaren Prozessen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
Für einen erfolgreichen Start in Uri ist eine gute Orientierung entscheidend. Wer aus dem Ausland hier leben und arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung und oft zusätzlich eine Arbeitsbewilligung. Der Kanton Uri unterstützt Fachkräfte, Unternehmen und Selbstständig Erwerbende mit klaren Prozessen und persönlicher Beratung. Das Arbeitsamt prüft zuerst die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen. Anschliessend erfolgt die migrationsrechtliche Beurteilung. Bei positivem Ergebnis beider Prüfungen kann eine Bewilligung erteilt werden.
Arbeitnehmende aus
EU- oder EFTA-Staaten
Für Angehörige aus EU- oder EFTA-Staaten gelten in der Schweiz erleichterte Bedingungen für Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Dazu zählen folgende Länder (alphabetische Reihenfolge):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Für Arbeitnehmende aus EU- und EFTA-Staaten gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Entscheidend sind ein gültiger Arbeitsvertrag, die Absicherung durch eine Krankenversicherung sowie bei Grenzgängern der Wohnsitz im Ausland und die regelmässige Rückkehr.
Übersicht:
- Gültiger Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in der Schweiz
- Abschluss einer Krankenversicherung (innerhalb von 3 Monaten)
- Bei Grenzgängern: Wohnsitz im Ausland und regelmässige Rückkehr (mindestens wöchentlich)
Für Arbeitnehmende aus EU- und EFTA-Staaten erfolgt die Anmeldung zur Erwerbstätigkeit in Uri über ein formelles Verfahren bei der zuständigen Gemeinde. Dabei werden alle relevanten Unterlagen geprüft, und abhängig von der Vertragsdauer wird der passende Ausweistyp ausgestellt.
Schritte im Überblick:
- Anmeldung bei der Gemeinde des Wohn- oder Aufenthaltsortes in Uri
- Einreichung des Anmeldeformulars mit Unterlagen: Pass/ID, Arbeitsvertrag, Nachweise zur Tätigkeit, Krankenversicherung, ggf. Mietvertrag
- Je nach Vertragsdauer:
- Ausweis B (5 Jahre): bei unbefristetem oder länger als 12 Monate befristetem Arbeitsverhältnis
- Ausweis L: bei Arbeitsvertrag unter 12 Monaten
- Ausweis G: für Grenzgänger mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum
Für Erwerbstätigkeiten von bis zu 90 Tagen pro Jahr ist für Personen aus EU/EFTA-Staaten in einem Angestelltenverhältnis keine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung erforderlich. Es genügt eine Online-Meldung vor Tätigkeitsbeginn. Die Arbeitsbedingungen müssen den örtlichen und branchenspezifischen Lohn- und Arbeitsbedingungen entsprechen. Für die Erstanmeldung sind keine Sprach- oder Integrationsnachweise erforderlich.
Kontakte
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Abteilung Migration
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Evelin Walker
Projektleiterin Standortförderung
Dominic Gisler
Projektleiter Standortförderung