Industrie, Gewerbe, Dienstleistung
Werkmatt Uri

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung
Werkmatt Uri – Raum für Visionen. Standort mit Substanz.
Im Herzen der Schweiz, im Urner Talboden, entsteht mit der Werkmatt Uri eines der bedeutendsten Wirtschaftsareale des Kantons Uri. Direkt am Kantonsbahnhof Altdorf und in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A2 gelegen, bietet das rund 120'000 m² grosse, vollständig erschlossene Areal ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die nachhaltig wachsen und vernetzt handeln wollen.
Keyfacts
Gesamtfläche
120'000 m² (parzelliert, baureif)
Lage
Altdorf, direkt am Kantonsbahnhof mit ICE-Halt, und an der Autobahn A2
Infrastruktur
Energie, Wasser, Abwasser, Verkehrsanbindung
Erwerb
Grundstücke im Eigentum oder Baurecht
Nutzung
Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
Ziel
Nachhaltige Wertschöpfung durch vielfältige Arbeitsplätze
Uri im Portrait
Ihr neuer Standort in der Werkmatt Uri.
Entdecken Sie die attraktiven Flächen im Herzen der Zentralschweiz. Ob frei, reserviert oder bereits vergeben – die interaktive Karte zeigt Ihnen auf einen Blick, wo Ihr Unternehmen wachsen kann. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz in der Werkmatt Uri.
Werkmatt Uri – Von der Pionierfläche zum Zukunftsort.
Die Werkmatt Uri steht sinnbildlich für den Wandel – von einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und einem historischen Getreidelager hin zu einem zukunftsgerichteten Wirtschaftsprojekt. Was einst der Versorgungssicherheit diente, wird heute gezielt zur treibenden Kraft für unternehmerisches Wachstum im Kanton Uri weiterentwickelt.
Geschichte
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Werkmatt Uri

Grundsätzlich nein.
Die Werkmatt Uri liegt in der Industriezone 2 und untersteht dem Quartiergestaltungsplan (QGP) Eyschachen. Wohnnutzungen sind dort nicht vorgesehen, da das Areal ausschliesslich für gewerbliche, industrielle und dienstleistungsorientierte Nutzungen mit hoher Wertschöpfung bestimmt ist.
Ausnahme:
Gemäss Artikel 47 der Bauzonenordnung der Gemeinde Altdorf sind einzelne Wohnungen pro Betrieb zulässig, ausschliesslich für Betriebsinhaberinnen und -inhaber oder für betriebsgebundene Angestellte. Diese Nutzung ist nur erlaubt, wenn die betriebliche Funktion am Standort eine Wohnpräsenz erforderlich macht – etwa bei Nacht- oder Wochenendbetrieb mit Aufsichtspflicht.

Die Preise für Grundstücke auf der Werkmatt Uri hängen ab von Faktoren wie Lage, Parzellengrösse und insbesondere dem Nutzungskonzept des Projekts.
Es handelt sich um regional faire Marktpreise. Dabei gilt: Je höher die geplante Wertschöpfung und Arbeitsplatzdichte, desto attraktiver können die Konditionen sein.

Ja – ausdrücklich. Die Werkmatt Uri steht Unternehmen aus Uri ebenso offen wie neuen Ansiedlungen von ausserhalb. Entscheidend ist nicht die Herkunft, sondern der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.
Alle Unternehmen, die sich auf der Werkmatt Uri ansiedeln möchten, müssen die Vorgaben des Quartiergestaltungsplans (QGP) erfüllen. Ein zentrales Kriterium dabei ist die Arbeitsplatzdichte:
- Dienstleistungsnutzungen: mind. 1 Arbeitsplatz pro 30 m² Bruttogeschossfläche
- Industrienutzungen: mind. 1 Arbeitsplatz pro 150 m² Bruttogeschossfläche
Damit stellt der Kanton Uri sicher, dass die Werkmatt Uri ihrem Ziel dient – der Schaffung produktiver Arbeitsplätze und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Nein.
Sportanlagen sind auf der Werkmatt Uri nicht zulässig, da sie nicht mit den Vorgaben des Quartiergestaltungsplans (Industriezone 2) vereinbar sind. Das Areal ist ausschliesslich für gewerbliche, industrielle und dienstleistungsbezogene Nutzungen vorgesehen.
Aber.
Betriebsinterne Sporteinrichtungen, wie z. B. Fitnessräume für Mitarbeitende, sind hingegen möglich, sofern sie funktional in den betrieblichen Kontext eingebunden sind.

Nein. Gemäss Artikel 47 der Bauzonenordnung der Gemeinde Altdorf ist das Autogewerbe – insbesondere Autohandel (Neu- oder Occasionsfahrzeuge) und Autorecycling – in der Industriezone 2 explizit nicht zulässig.
Ebenso nicht erlaubt sind folgende branchenbezogene Nutzungen:
- Energieversorgung: z. B. Kehrichtverbrennungsanlagen
- Holzindustrie: z. B. Rundholzlager, Sägereien
- Logistik und Landverkehr: Lagerhallen ohne Produktion, Bau-Materialdepots, Maschinenparks, Baustoffhandel mit grossen Aussenlagern
Baustoffaufbereitung: Kies-, Beton- und Asphaltwerke - Verkehrsintensive Einrichtungen: Einkaufszentren mit >5000 m² Verkaufsfläche oder >300 Parkplätzen, Anlagen mit >1500 Fahrten an mehr als 100 Tagen pro Jahr
- Die Industriezone 2 – und damit die Werkmatt Uri – ist für industrielle, gewerbliche und dienstleistungsbezogene Nutzungen mit hoher Wertschöpfung und vertretbarer Flächenbeanspruchung bestimmt. Ziel ist eine produktive Nutzung mit nachhaltiger Arbeitsplatzwirkung.
Interessiert? Die Standortförderung Uri begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Realisierung.
Nutzen Sie unsere Beratung und werden Sie Teil eines der spannendsten Wirtschaftsprojekte der Zentralschweiz.

Dominic Gisler
Projektleiter Standortförderung

Impressionen





Flächen & Areale
Standort mit
Perspektive – Flächen
im Kanton Uri
Im Herzen der Schweiz bietet der Kanton Uri attraktive Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen mit idealer Anbindung. Umgeben von imposanten Bergen, klaren Seen und unberührter Natur besteht Raum für wirtschaftliches Wachstum in einem inspirierenden Umfeld. Ob für innovative Start-ups, etablierte Unternehmen oder nachhaltige Projekte – Uri verbindet Standortvorteile mit einzigartiger Lebensqualität.