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Steuervorteile nutzen – in Uri mehr vom Einkommen behalten

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Steuerlich im Vorteil – Uri schafft finanziellen Spielraum

Ob Privatpersonen oder Unternehmerinnen und Unternehmer – der Kanton Uri überzeugt mit attraktiven Steuerbedingungen. Tiefe Belastungen, lineare Steuersätze und unkomplizierte Verfahren sorgen dafür, dass Sie mehr von Ihrem Einkommen oder Unternehmensgewinn behalten. Entdecken Sie hier die steuerlichen Vorteile für natürliche Personen, juristische Personen und bei Pauschalbesteuerung.

Pauschalbesteuerung im Kanton Uri

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand, auch Pauschalsteuer genannt, handelt es sich um ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren. Diese einfache und attraktive Art der Besteuerung richtet sich an Personen mit ausländischer Nationalität, die zum ersten Mal ihren Hauptwohnsitz vom Ausland in den Kanton Uri verlegen und gleichzeitig in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Ehepaaren müssen beide Partner diese Voraussetzungen erfüllen. Die Pauschalbesteuerung berechnet sich nicht aufgrund der tatsächlichen Einkünfte und dem effektiven Vermögen dieser Personen, sondern orientiert sich an deren Lebenshaltungskosten bzw. Konsumausgaben im In- und Ausland (Kosten für Unterkunft, Reisen usw.). Die Bemessungsgrundlagen werden im Einzelfall aufgrund des persönlichen Lebensstils der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie festgelegt.

Die Pauschalbesteuerung wirkt sich für wohlhabende und finanzstarke Personen aus dem Ausland positiv aus, weil z. B. das Ausfüllen von Steuererklärungen mit weltweiten Einkünften und Vermögen wegfällt. Durch die pauschale Festsetzung des steuerbaren Einkommens und Vermögens kann sich zusätzlich ein Steuervorteil ergeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kanton Uri überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Zuwendungen oder Erbschaften an direkte Nachkommen erhebt.

Die Abteilung Migration des Kantons Uri vollzieht in Uri das Ausländerrecht des Bundes. Sie berät Arbeitgebende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Uri arbeiten und leben möchten. Gesuche von Bürgerinnen und Bürgern aus EU/EFTA-Staaten: Interessenten für eine Pauschalbesteuerung sowie Personen ohne Erwerbstätigkeit haben Anspruch auf eine Bewilligung, sofern sie über genügend finanzielle Mittel verfügen und eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherungsdeckung nachweisen können.

Gesuche von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten (Drittstaatsangehörige) werden einzelfallweise geprüft. Ohne Erwerbstätigkeit können Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren oder Personen aus fiskalischen Interessen zugelassen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die abschliessende Zustimmung erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern.

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