Steuern
Steuervorteile nutzen – in Uri mehr vom Einkommen behalten
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Steuerlich im Vorteil – Uri schafft finanziellen Spielraum
Ob Privatpersonen oder Unternehmerinnen und Unternehmer – der Kanton Uri überzeugt mit attraktiven Steuerbedingungen. Tiefe Belastungen, lineare Steuersätze und unkomplizierte Verfahren sorgen dafür, dass Sie mehr von Ihrem Einkommen oder Unternehmensgewinn behalten. Entdecken Sie hier die steuerlichen Vorteile für natürliche Personen, juristische Personen und bei Pauschalbesteuerung.
Steuern
Besteuerung juristischer Personen
Tiefe Steuern und Abgaben lassen Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer einen grossen Handlungs- und Investitionsspielraum. Das eröffnet völlig neue Optionen. Uri sticht im Steuerwettbewerb viele Kantone aus. Uri kennt – dem Ruf nach einem schlanken System folgend – seit Jahren lineare Steuersätze (Flat Rate Tax) auch für juristische Personen. Die tiefen Unternehmenssteuern kommen insbesondere Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) entgegen:
- Die Gewinnsteuer beträgt 9,3 % und die Kapitalsteuer 0,01 ‰ (Kantons- und Gemeindesteuern bei Sitzgemeinde Altdorf). Sowohl im schweizerischen als auch im europäischen Vergleich ist Uri ein Volltreffer.
- Bei der Dividendenbesteuerung steht Uri in der Schweiz an der Spitze. Mit einer Entlastung von 60 % auf der Dividendenbesteuerung wird die Doppelbelastung grösstenteils eliminiert.
- Unter dem Strich bleibt Ihrem Unternehmen in Altdorf nach Abzug aller Steuern mehr Geld als in anderen Kantonshauptorten.
Unternehmen finden in Uri ausgezeichnete Rahmenbedingungen vor: tiefe Gewinnsteuern in Kombination mit einer der tiefsten Kapitalsteuern der Schweiz schaffen ein solides Fundament für nachhaltiges Wachstum und langfristige Planungssicherheit. Dank der stabilen Finanzpolitik und der klaren steuerlichen Regeln profitieren Unternehmen von einem berechenbaren Umfeld, das Investitionen fördert und den unternehmerischen Erfolg stärkt. Ob für lokale KMU oder internationale Firmen – Uri bietet attraktive Voraussetzungen, um wirtschaftlich erfolgreich und zukunftsorientiert zu agieren.
Wer an einem Unternehmen mit mindestens 10 % beteiligt ist, profitiert von einer attraktiven Steuerregelung. Dividenden werden hier nämlich nur zur Hälfte besteuert (bei der direkten Bundessteuer zu 70 %). Dieses sogenannte Teileinkünfteverfahren sorgt dafür, dass Einkommen aus Beteiligungen nicht doppelt besteuert wird – einmal im Unternehmen und nochmals bei der Privatperson. Damit schafft Uri faire Bedingungen für Unternehmerinnen und Investoren, die sich aktiv an Firmen beteiligen. Diese Regelung stärkt den Kanton als attraktiven Standort für Beteiligungen und Unternehmensgründungen.
Auch für ausländische Arbeitnehmende bietet Uri faire und unkomplizierte steuerliche Rahmenbedingungen. Wer in der Schweiz arbeitet, aber noch keine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzt, bezahlt die Einkommenssteuer direkt über die Lohnabrechnung – die sogenannte Quellensteuer. Arbeitgeber führen diese Steuer automatisch an den Kanton ab, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach dem Wohnort, der Einkommenshöhe und der persönlichen Situation (z. B. Familienstand, Kinder, Konfession). Damit ist sichergestellt, dass alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in Uri gerecht und transparent besteuert werden. Wer später eine C-Bewilligung erhält, wechselt automatisch ins ordentliche Steuersystem.
Dank der insgesamt tiefen Steuerbelastung und der einfachen Abwicklung bietet Uri auch für internationale Fachkräfte und neue Mitarbeitende attraktive Bedingungen – ein weiterer Pluspunkt für Arbeit und Leben im Herzen der Schweiz.
Unternehmen mit internationaler Ausrichtung profitieren in Uri von einem attraktiven und verlässlichen Steuerumfeld. Dank den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schweiz wird eine steuerliche Doppelbelastung vermieden – ein entscheidender Vorteil für global tätige Firmen und Investorinnen. Diese Abkommen schaffen Planungssicherheit und stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Ein weiterer Pluspunkt ist die tiefe Mehrwertsteuer: Der Standardsatz liegt 2025 bei lediglich 8,1 % – einem der niedrigsten Werte in Europa. Das senkt Kosten in der Wertschöpfungskette und verbessert die Preis- und Standortattraktivität für exportorientierte Unternehmen. Zudem sind Unternehmen mit bis zu einem Jahresumsatz von CHF 100 000 von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
In Kombination mit der stabilen Schweizer Währung, der hohen Rechtssicherheit und der politischen Stabilität bietet Uri ein international anschlussfähiges, aber überschaubares Umfeld, in dem Unternehmen langfristig erfolgreich agieren können.
Kontakte
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Amt für für Steuern
Tellsgasse 1
Postfach
6460 Altdorf
Sascha Tresch
Abteilungsleiter Natürliche Personen
Hans-Jürg Gerber
Abteilungsleiter Juristische Personen