Industrie, Gewerbe, Dienstleistung
Werkmatt Uri

Industrie, Gewerbe, Dienstleistung
Werkmatt Uri – Raum für Visionen. Standort mit Substanz.
Im Herzen der Schweiz, im Urner Talboden, entsteht mit der Werkmatt Uri eines der bedeutendsten Wirtschaftsareale des Kantons Uri. Direkt am Kantonsbahnhof Altdorf und in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A2 gelegen, bietet das rund 120'000 m² grosse, vollständig erschlossene Areal ideale Voraussetzungen für Unternehmen, die nachhaltig wachsen wollen.
Bauen auf der Werkmatt Uri – mit Klarheit und Perspektive.
Wer auf der Werkmatt Uri baut, profitiert von gesicherter Planbarkeit und einem voll erschlossenen Areal. Der Quartiergestaltungsplan (QGP) Eyschachen, 2014 vom Regierungsrat des Kantons Uri genehmigt, bildet die verbindliche Grundlage für die Entwicklung. Er entspricht der Industriezone 2 gemäss kantonaler Bau- und Zonenordnung und gewährleistet damit Rechtssicherheit sowie Investitionsschutz für zukunftsorientierte Vorhaben.
Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige, funktional vielseitige und architektonisch anspruchsvolle Nutzung des Areals – mit Fokus auf Arbeitsplatzdichte, nachhaltiger Wertschöpfung und langfristigem Entwicklungspotenzial.
Erlaubte Nutzungen
Kennzahlen & Flächenpotential
Gesamtfläche QGP-Perimeter
123’659 m²
Verfügbare Grundstücksfläche
rund 98’000 m²
Anzahl Baubereiche
20 – individuell bebaubar
Realisierbares Bauvolumen
bis zu 871’996 m³
Ein Baubereich reserviert
für ein künftiges Parkhaus P1
Gemeinschaftlich genutzte Flächen
Strassen, Wege und Grünräume im Besitz der Miteigentümerschaft
Ihre Vorteile beim Bauen auf der Werkmatt Uri
• Klare rechtliche Grundlage durch den QGP (Industriezone 2)
• Grundstücke im Eigentum oder im Baurecht
• Flexible Nutzungsmöglichkeiten für Dienstleistung, Gewerbe und Industrie
• Sofort bebaubare, voll erschlossene Parzellen
• Persönliche Begleitung durch die Standortförderung
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Werkmatt Uri

Grundsätzlich nein.
Die Werkmatt Uri liegt in der Industriezone 2 und untersteht dem Quartiergestaltungsplan (QGP) Eyschachen. Wohnnutzungen sind dort nicht vorgesehen, da das Areal ausschliesslich für gewerbliche, industrielle und dienstleistungsorientierte Nutzungen mit hoher Wertschöpfung bestimmt ist.
Ausnahme:
Gemäss Artikel 47 der Bauzonenordnung der Gemeinde Altdorf sind einzelne Wohnungen pro Betrieb zulässig, ausschliesslich für Betriebsinhaberinnen und -inhaber oder für betriebsgebundene Angestellte. Diese Nutzung ist nur erlaubt, wenn die betriebliche Funktion am Standort eine Wohnpräsenz erforderlich macht – etwa bei Nacht- oder Wochenendbetrieb mit Aufsichtspflicht.

Die Preise für Grundstücke auf der Werkmatt Uri hängen ab von Faktoren wie Lage, Parzellengrösse und insbesondere dem Nutzungskonzept des Projekts.
Es handelt sich um regional faire Marktpreise. Dabei gilt: Je höher die geplante Wertschöpfung und Arbeitsplatzdichte, desto attraktiver können die Konditionen sein.

Ja – ausdrücklich. Die Werkmatt Uri steht Unternehmen aus Uri ebenso offen wie neuen Ansiedlungen von ausserhalb. Entscheidend ist nicht die Herkunft, sondern der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.
Alle Unternehmen, die sich auf der Werkmatt Uri ansiedeln möchten, müssen die Vorgaben des Quartiergestaltungsplans (QGP) erfüllen. Ein zentrales Kriterium dabei ist die Arbeitsplatzdichte:
- Dienstleistungsnutzungen: mind. 1 Arbeitsplatz pro 30 m² Bruttogeschossfläche
- Industrienutzungen: mind. 1 Arbeitsplatz pro 150 m² Bruttogeschossfläche
Damit stellt der Kanton Uri sicher, dass die Werkmatt Uri ihrem Ziel dient – der Schaffung produktiver Arbeitsplätze und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Nein.
Sportanlagen sind auf der Werkmatt Uri nicht zulässig, da sie nicht mit den Vorgaben des Quartiergestaltungsplans (Industriezone 2) vereinbar sind. Das Areal ist ausschliesslich für gewerbliche, industrielle und dienstleistungsbezogene Nutzungen vorgesehen.
Aber.
Betriebsinterne Sporteinrichtungen, wie z. B. Fitnessräume für Mitarbeitende, sind hingegen möglich, sofern sie funktional in den betrieblichen Kontext eingebunden sind.

Nein. Gemäss Artikel 47 der Bauzonenordnung der Gemeinde Altdorf ist das Autogewerbe – insbesondere Autohandel (Neu- oder Occasionsfahrzeuge) und Autorecycling – in der Industriezone 2 explizit nicht zulässig.
Ebenso nicht erlaubt sind folgende branchenbezogene Nutzungen:
- Energieversorgung: z. B. Kehrichtverbrennungsanlagen
- Holzindustrie: z. B. Rundholzlager, Sägereien
- Logistik und Landverkehr: Lagerhallen ohne Produktion, Bau-Materialdepots, Maschinenparks, Baustoffhandel mit grossen Aussenlagern
Baustoffaufbereitung: Kies-, Beton- und Asphaltwerke - Verkehrsintensive Einrichtungen: Einkaufszentren mit >5000 m² Verkaufsfläche oder >300 Parkplätzen, Anlagen mit >1500 Fahrten an mehr als 100 Tagen pro Jahr
- Die Industriezone 2 – und damit die Werkmatt Uri – ist für industrielle, gewerbliche und dienstleistungsbezogene Nutzungen mit hoher Wertschöpfung und vertretbarer Flächenbeanspruchung bestimmt. Ziel ist eine produktive Nutzung mit nachhaltiger Arbeitsplatzwirkung.
Interessiert? Die Standortförderung Uri begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Realisierung.
Nutzen Sie unsere Beratung und werden Sie Teil eines der spannendsten Wirtschaftsprojekte der Zentralschweiz.

Dominic Gisler
Projektleiter Standortförderung

Flächen & Areale
Standort mit
Perspektive – Flächen
im Kanton Uri
Im Herzen der Schweiz bietet der Kanton Uri attraktive Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsflächen mit idealer Anbindung. Umgeben von imposanten Bergen, klaren Seen und unberührter Natur besteht Raum für wirtschaftliches Wachstum in einem inspirierenden Umfeld. Ob für innovative Start-ups, etablierte Unternehmen oder nachhaltige Projekte – Uri verbindet Standortvorteile mit einzigartiger Lebensqualität.